Teilnahmebedingungen fortlaufende KurseEnglisches Institut Köln SCHOOL OF ENGLISH
- Der Vertrag über die Erteilung von Englischunterricht wird auf unbestimmte Dauer abgeschlossen mit dem Ziel, eine der Prüfungen von Cambridge English Language Assessment zu erreichen. Der Unterricht findet in den Räumlichkeiten des Englischen Instituts Köln statt.
- Der Teilnehmer kann den Vertrag mit einer Frist von 2 Monaten zum Ende eines Kalendermonats schriftlich kündigen. Für Prüfungsvorbereitungskurse gilt die unter 7. getroffene Kündigungsregelung.
- Die Unterrichtsgebühren sind monatlich im Voraus zu zahlen. Die Schule ist berechtigt, die bei Abschluss des Vertrags vereinbarten Gebühren entsprechend der jeweils gültigen Gebührenliste zu erhöhen.
- Der Unterricht fällt im Sommer für einen Zeitraum von 4 Wochen (innerhalb der Schulferien NRW), über Weihnachten und Neujahr für 2 Wochen, an gesetzlichen Feiertagen sowie an Weiberfastnacht, Rosenmontag und Ostersamstag aus. Die Unterrichtsgebühren sind für diese Zeiten zu zahlen.
- Die Schule behält sich organisatorische Änderungen (Einteilung der Schüler in Klassen, Wechsel von Lehrkräften u. ä.) nach vorheriger Besprechung mit den Teilnehmern vor. Die Schule ist berechtigt, neue Kurse abzusagen, wenn sich für diese Kurse weniger als 5 Teilnehmer angemeldet haben, und bestehende Kurse mit anderen Kursen zusammenzulegen, wenn die Zahl der Teilnehmer unter 5 sinkt.
- Alle den Unterricht betreffenden Regelungen können nur mit dem Sekretariat getroffen werden. Vereinbarungen mit dem Lehrpersonal sind nicht zulässig. Die Teilnehmer werden gebeten, sich mit allen Fragen an Schulsekretariat/Schulleitung zu wenden. Die regelmäßige Teilnahme am Unterricht sowie die gewissenhafte Ausführung der Hausaufgaben wird erwartet. Teilnehmer, die für längere Zeit dem Unterricht fernbleiben müssen, werden gebeten, dies dem Sekretariat rechtzeitig vorher mitzuteilen.
- Bei Prüfungsvorbereitungskursen verpflichtet sich der Teilnehmer zunächst nur für 6 Monate, wenn die Gesamtdauer des Kurses mehr als 6 Monate beträgt. Der Vertrag wird stillschweigend um jeweils 6 Monate verlängert, wenn der Teilnehmer nicht 2 Monate vor dem jeweiligen Ablauf schriftlich kündigt. Der Vertrag erlischt automatisch am Ende des Monats, in dem die Abschlussprüfung stattfindet.